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   BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03   

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BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03 (https://dejure.org/2005,26316)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03 (https://dejure.org/2005,26316)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 25 W (pat) 2/03 (https://dejure.org/2005,26316)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Im übrigen treffe die Auffassung der Markenstelle zur Schutzfähigkeit von "lite" zu, wie sich aus der Entscheidung des EuG vom 27. Februar 2002 in der Sache T-79/00 - LITE - unter Punkt 36 ergebe.

    Dementsprechend sind Markenanmeldungen, die im wesentlichen aus dem Wort "lite" bestehen, als nicht schutzfähig iSd § 8 Abs. 2 MarkenG angesehen worden (vgl EuG GRUR Int. 2002, 604 - LITE; HABM WettbR 2000, 299 - LITE; BPatG in PAVIS PROMA: 32 W(pat) 355/95 - LITE; 32 W (pat) 94/98 - dreamlite).

    In Begriffen wie "lite" oder "leicht" wird der Verkehr allenfalls eine warenbeschreibende Sachangabe oder sogar eine Art Gattungsbezeichnung (vgl hierzu EuG GRUR Int. 2002, 604 - LITE) erkennen, die auf dem Lebensmittelsektor allgemein und insbesondere auch im Zusammenhang mit alkoholreduzierten Getränken üblich geworden ist.

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Im übrigen wäre aus Rechtsgründen eine Verwechslungsgefahr auch dann zu verneinen, wenn nicht von der Schutzunfähigkeit des Wortes "lite" und damit von einem auf - etwa versehentlich eingetragene - identische jüngere Schutzrechte beschränkten Schutzumfang der Widerspruchsmarken ausgegangen würde, sondern geringe Kennzeichnungskraft und ein entsprechend eingeschränkter Schutzumfang angenommen würde (vgl BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Daß die eher geringen Mengen die Kriterien erfüllten, die vom EuGH und BGH im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit der Benutzung aufgestellt worden sind und von denen bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann (vgl hierzu EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; EuG GRUR Int. 2003, 456 - HIWATT; BGH MarkenR 2003, 141 - BIG BERTHA; GRUR 2003, 1047 - Kellogg's / Kelly's), hat die Widersprechende jedenfalls nicht dargelegt.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Daß die eher geringen Mengen die Kriterien erfüllten, die vom EuGH und BGH im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit der Benutzung aufgestellt worden sind und von denen bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann (vgl hierzu EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; EuG GRUR Int. 2003, 456 - HIWATT; BGH MarkenR 2003, 141 - BIG BERTHA; GRUR 2003, 1047 - Kellogg's / Kelly's), hat die Widersprechende jedenfalls nicht dargelegt.
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Daß die eher geringen Mengen die Kriterien erfüllten, die vom EuGH und BGH im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit der Benutzung aufgestellt worden sind und von denen bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann (vgl hierzu EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; EuG GRUR Int. 2003, 456 - HIWATT; BGH MarkenR 2003, 141 - BIG BERTHA; GRUR 2003, 1047 - Kellogg's / Kelly's), hat die Widersprechende jedenfalls nicht dargelegt.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Nachdem die Inhaberin der angegriffenen Marke die Einrede der Nichtbenutzung nach § 43 Abs. 1 MarkenG unbeschränkt und zulässigerweise erhoben hat, war es Aufgabe der Widersprechenden, die Benutzung ihrer beiden Marken sowohl für den Zeitraum gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG von fünf Jahren vor der Veröffentlichung der angegriffenen Marke am 19. Oktober 2000, als auch für den Zeitraum gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG glaubhaft zu machen, der den Fünfjahreszeitraum vor Entscheidung durch den Senat betrifft (vgl Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 43, Rdnr 11; BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON; MarkenR 1999, 297 - HONKA).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Nachdem die Inhaberin der angegriffenen Marke die Einrede der Nichtbenutzung nach § 43 Abs. 1 MarkenG unbeschränkt und zulässigerweise erhoben hat, war es Aufgabe der Widersprechenden, die Benutzung ihrer beiden Marken sowohl für den Zeitraum gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG von fünf Jahren vor der Veröffentlichung der angegriffenen Marke am 19. Oktober 2000, als auch für den Zeitraum gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG glaubhaft zu machen, der den Fünfjahreszeitraum vor Entscheidung durch den Senat betrifft (vgl Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 43, Rdnr 11; BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON; MarkenR 1999, 297 - HONKA).
  • EuG, 12.12.2002 - T-39/01

    Kabushiki Kaisha Fernandes / OHMI - Harrison (HIWATT)

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Daß die eher geringen Mengen die Kriterien erfüllten, die vom EuGH und BGH im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit der Benutzung aufgestellt worden sind und von denen bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann (vgl hierzu EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; EuG GRUR Int. 2003, 456 - HIWATT; BGH MarkenR 2003, 141 - BIG BERTHA; GRUR 2003, 1047 - Kellogg's / Kelly's), hat die Widersprechende jedenfalls nicht dargelegt.
  • BPatG, 04.11.1998 - 32 W (pat) 94/98
    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Dementsprechend sind Markenanmeldungen, die im wesentlichen aus dem Wort "lite" bestehen, als nicht schutzfähig iSd § 8 Abs. 2 MarkenG angesehen worden (vgl EuG GRUR Int. 2002, 604 - LITE; HABM WettbR 2000, 299 - LITE; BPatG in PAVIS PROMA: 32 W(pat) 355/95 - LITE; 32 W (pat) 94/98 - dreamlite).
  • BPatG, 24.07.1996 - 32 W (pat) 355/95
    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 2/03
    Dementsprechend sind Markenanmeldungen, die im wesentlichen aus dem Wort "lite" bestehen, als nicht schutzfähig iSd § 8 Abs. 2 MarkenG angesehen worden (vgl EuG GRUR Int. 2002, 604 - LITE; HABM WettbR 2000, 299 - LITE; BPatG in PAVIS PROMA: 32 W(pat) 355/95 - LITE; 32 W (pat) 94/98 - dreamlite).
  • BPatG, 29.10.2008 - 25 W (pat) 78/05
    Denn die Bindung der Behörden und Gerichte an die Eintragung einer Marke im Markenregister führt dazu, dass ihr ein Mindestmaß an Schutz zu gewähren ist (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 2/03 v. 10.02.2005 - X-Lite / Lite).
  • BPatG, 01.08.2007 - 28 W (pat) 4/06
    Aus diesem Grund kann die Übereinstimmung in den kennzeichnungsschwachen Markenelementen "LIGHT" und "life" bereits aus Rechtsgründen weder in klanglicher noch in bildlicher oder begrifflicher Hinsicht die Gefahr von unmittelbaren Verwechslungen begründen (vgl. hierzu BPatG, 25 W(pat) 002/03 - X-Lite # Lite).
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